Maklerprovision beim Grundstückskauf: der gesetzliche Höchstsatz
Wer beim Grundstücks- oder Immobilienkauf einen Makler einschaltet, zahlt eine Provision — aber nicht beliebig viel. Das Gesetz setzt eine Obergrenze, die vom Kaufpreis abhängt und in drei Stufen gestaffelt ist.
Die drei Stufen der Provision
Nach der offiziellen Darstellung auf oesterreich.gv.at gilt als gesetzlicher Höchstsatz:
| Kaufpreis | Provision (netto) |
|---|---|
| bis 36.336,42 € | 4 % des Werts |
| 36.336,43 € – 48.448,51 € | fix 1.453,46 € |
| ab 48.448,52 € | 3 % des Werts |
Wörtlich: „up to 36.336,42 Euro: four percent of the value / 36.336,43 Euro to 48.448,51 Euro: 1.453,46 Euro / from 48.448,52 Euro: three percent of the value.”
Auffällig ist die mittlere Stufe: dort ist die Provision nicht prozentual, sondern ein fixer Eurobetrag — eine Besonderheit, die bei der Berechnung leicht übersehen wird.
Zuzüglich 20 % Umsatzsteuer
Auf den so ermittelten Nettobetrag kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % oben drauf. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € etwa: 300.000 € × 3 % = 9.000 € netto, zuzüglich 20 % USt = 10.800 € brutto.
Höchstsatz heißt: nach unten verhandelbar
Der genannte Satz ist eine gesetzliche Obergrenze, keine Pflichtprovision. Die tatsächliche Höhe ist zwischen Auftraggeber:in und Makler:in frei vereinbar — solange sie den Höchstsatz nicht übersteigt.
Wer zahlt die Provision?
Laut derselben Quelle müssen in der Regel sowohl Käufer:in als auch Verkäufer:in eine Provision für die Vermittlung des Kaufvertrags zahlen — die Aufteilung ist ebenfalls verhandelbar.
Beispielrechnung
Für ein Grundstück im Wert von 40.000 €: die Provision liegt fix bei 1.453,46 € (mittlere Stufe), zuzüglich 20 % USt = 1.744,15 € brutto — nicht 4 % von 40.000 € (1.600 €), wie man bei oberflächlicher Betrachtung annehmen könnte.
Für die Berechnung im Kontext aller übrigen Kaufnebenkosten siehe den Kaufnebenkosten-Rechner.
Datenquelle: oesterreich.gv.at, geprüft am 30.08.2026.