Der Immobilienpreisspiegel als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

Von Preisspiegel.eu-Redaktion · veröffentlicht 2026-08-30 · aktualisiert 2026-08-30

Die Grundstückspreise auf dieser Seite sind mehr als eine Marktbeobachtung: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) erkennt den Immobilienpreisspiegel der Statistik Austria ausdrücklich als eine von drei zulässigen Methoden zur Ermittlung des Grundstückswertes an – jener Bemessungsgrundlage, die bei unentgeltlichen Erwerben (Schenkung, Erbschaft, Übertragung im Familienverband) für die Grunderwerbsteuer herangezogen wird.

Die drei Methoden laut BMF

Nach der Bemessungsgrundlagen-Information des BMF kann der Grundstückswert auf drei Arten ermittelt werden:

  1. das Pauschalwertmodell (Summe aus Grund-und-Boden-Wert und Gebäudewert, siehe „Wie das Pauschalwertmodell den Grundstückswert berechnet“),
  2. der geeignete Immobilienpreisspiegel – und hier nennt das BMF ausdrücklich die Immobiliendurchschnittspreise der Statistik Austria,
  3. ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert (Verkehrswert), etwa durch ein Gutachten.

Der 71,25-%-Abschlag

Für die zweite Methode gibt das BMF eine konkrete Umrechnung vor: „Der Grundstückswert beträgt 71,25 Prozent des dadurch ermittelten Wertes.” Wer also den auf dieser Seite ausgewiesenen Durchschnittspreis für die passende Grundstücks- oder Gebäudekategorie einer Gemeinde kennt, kann daraus einen ersten Anhaltspunkt für den steuerlichen Grundstückswert ableiten, indem er den Vergleichswert mit 0,7125 multipliziert.

Die Einschränkung, die das BMF selbst nennt

Das BMF weist dabei ausdrücklich auf eine Voraussetzung hin: „Die Immobiliendurchschnittspreise der Statistik Austria dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Vorgaben für die jeweilige Grundstücks- oder Gebäudekategorie mit den Eigenschaften des zu bewertenden Grundstückes übereinstimmen.” Das bedeutet konkret: die auf dieser Seite ausgewiesene Kategorie (z. B. Baugrundstück einer bestimmten Größenklasse, oder Haus mit bestimmter Wohnfläche und Bauperiode) muss zum tatsächlichen Grundstück passen – ein Durchschnittswert für eine andere Kategorie oder ein zu stark abweichendes Grundstück darf nicht einfach übernommen werden.

Praktische Anwendung

Diese Verbindung macht den Grunderwerbsteuer-Rechner und den Quadratmeterpreis-Rechner dieser Seite direkt nutzbar für eine erste Groborientierung bei unentgeltlichen Übertragungen: der Gemeinde-Durchschnittspreis liefert den Ausgangswert, der 71,25-%-Faktor die Umrechnung, und der Grunderwerbsteuer-Rechner wendet darauf den Stufentarif an.

Auf einen Blick

Methode Grundlage Abschlag/Umrechnung
Pauschalwertmodell Grund- und Gebäudewert keiner (eigene Formel)
Immobilienpreisspiegel (Statistik Austria) Durchschnittspreis der passenden Kategorie × 71,25 %
Nachgewiesener gemeiner Wert Gutachten/Verkehrswert keiner

Wichtig: dies ist eine Orientierungshilfe, keine verbindliche Bewertung. Eine rechtsverbindliche Ermittlung des Grundstückswertes im konkreten Fall nimmt das zuständige Finanzamt bzw. ein/e Steuerberater:in vor.

Datenquelle: Bundesministerium für Finanzen (BMF), bmf.gv.at.

Quellen