Kaufnebenkosten beim Grundstückskauf — die vollständige Liste

Von Preisspiegel.eu-Redaktion · veröffentlicht 2026-08-30 · aktualisiert 2026-08-30

Der Kaufpreis ist nur ein Teil dessen, was beim Grundstückskauf in Österreich zu bezahlen ist. Sechs weitere Posten kommen hinzu — drei davon gesetzlich fix, drei davon marktübliche Bandbreiten.

1. Grunderwerbsteuer — 3,5 % (Kauf)

Bei einem regulären Kauf beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Gegenleistung. Details und Sonderfälle (Schenkung, Erbschaft, Familienverband) im Artikel „Grunderwerbsteuer: Wer zahlt, wann und wie viel?“.

2. Grundbucheintragung Eigentum — 1,1 %

Für die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch fällt gemäß Tarifpost 9 lit. b Z 1 GGG eine Gebühr von 1,1 % vom Wert des Rechts an — bei einem Kauf in der Regel der Kaufpreis.

3. Grundbucheintragung Pfandrecht — 1,2 % (nur bei Finanzierung)

Wird ein Kredit durch ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht besichert, kommt eine weitere Gebühr von 1,2 % hinzu (Tarifpost 9 lit. b Z 4 GGG). Bemessungsgrundlage ist der Nennbetrag (Höchstbetrag) der eingetragenen Pfandforderung — nicht der Kreditbetrag selbst; Banken lassen häufig einen höheren Betrag eintragen, um Nebengebühren mit abzusichern.

4. Grundbuch-Eingabengebühr — 61 €

Pro Grundbuchantrag fällt eine fixe Eingabengebühr an (Tarifpost 9 lit. a GGG): 61 € bei elektronischer Einreichung, 85 € (61 € + 24 € Zuschlag) ohne elektronischen Rechtsverkehr. Wird zusätzlich ein Pfandrecht eingetragen, fällt diese Gebühr ein zweites Mal an.

5. Beglaubigung der Unterschrift — gestaffelt + Fixzuschlag

Für die notarielle oder gerichtliche Beglaubigung der Unterschriften auf dem Kaufvertrag (und, falls vorhanden, auf der Pfandbestellungsurkunde) gilt eine nach Wert gestaffelte Gebühr (Tarifpost 11 lit. a GGG) plus ein wertunabhängiger Zuschlag von 24 € pro Beglaubigung.

6. Vertragserrichtung (Anwalt/Notar) — marktüblich 1–3 %

Kein gesetzlich fixierter Satz: die Kosten für die Ausarbeitung des Kaufvertrags durch Rechtsanwalt oder Notar liegen laut oesterreich.gv.at bei „approximately 1-3 percent of the purchase price” und richten sich nach den Honorarrichtlinien der jeweiligen Kammer oder einer Pauschalvereinbarung.

7. Maklerprovision — gesetzlicher Höchstsatz, dreistufig

Nur falls ein Makler beauftragt wurde: der gesetzliche Höchstsatz liegt bis 36.336,42 € Kaufpreis bei 4 %, zwischen 36.336,43 € und 48.448,51 € bei einem Fixbetrag von 1.453,46 €, darüber bei 3 % — jeweils zuzüglich 20 % USt. Details im Artikel „Maklerprovision: der gesetzliche Höchstsatz“.

Zusammenfassung

Posten Satz/Betrag Typ
Grunderwerbsteuer 3,5 % (Kauf) gesetzlich fix
Grundbucheintragung Eigentum 1,1 % gesetzlich fix
Grundbucheintragung Pfandrecht 1,2 % gesetzlich fix (nur bei Finanzierung)
Grundbuch-Eingabengebühr 61 € (+24 € ohne e-Rechtsverkehr) gesetzlich fix
Beglaubigung gestaffelt + 24 € gesetzlich fix
Vertragserrichtung 1–3 % marktüblich
Maklerprovision bis 4 % (gestaffelt) + 20 % USt gesetzlicher Höchstsatz

Für eine vollständige Berechnung mit allen Posten auf Basis Ihres Kaufpreises nutzen Sie den Kaufnebenkosten-Rechner.

Datenquelle: Gerichtsgebührengesetz (GGG), Fassung 30.08.2026; oesterreich.gv.at.

Quellen