Kaufnebenkosten beim Grundstückskauf — die vollständige Liste
Der Kaufpreis ist nur ein Teil dessen, was beim Grundstückskauf in Österreich zu bezahlen ist. Sechs weitere Posten kommen hinzu — drei davon gesetzlich fix, drei davon marktübliche Bandbreiten.
1. Grunderwerbsteuer — 3,5 % (Kauf)
Bei einem regulären Kauf beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Gegenleistung. Details und Sonderfälle (Schenkung, Erbschaft, Familienverband) im Artikel „Grunderwerbsteuer: Wer zahlt, wann und wie viel?“.
2. Grundbucheintragung Eigentum — 1,1 %
Für die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch fällt gemäß Tarifpost 9 lit. b Z 1 GGG eine Gebühr von 1,1 % vom Wert des Rechts an — bei einem Kauf in der Regel der Kaufpreis.
3. Grundbucheintragung Pfandrecht — 1,2 % (nur bei Finanzierung)
Wird ein Kredit durch ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht besichert, kommt eine weitere Gebühr von 1,2 % hinzu (Tarifpost 9 lit. b Z 4 GGG). Bemessungsgrundlage ist der Nennbetrag (Höchstbetrag) der eingetragenen Pfandforderung — nicht der Kreditbetrag selbst; Banken lassen häufig einen höheren Betrag eintragen, um Nebengebühren mit abzusichern.
4. Grundbuch-Eingabengebühr — 61 €
Pro Grundbuchantrag fällt eine fixe Eingabengebühr an (Tarifpost 9 lit. a GGG): 61 € bei elektronischer Einreichung, 85 € (61 € + 24 € Zuschlag) ohne elektronischen Rechtsverkehr. Wird zusätzlich ein Pfandrecht eingetragen, fällt diese Gebühr ein zweites Mal an.
5. Beglaubigung der Unterschrift — gestaffelt + Fixzuschlag
Für die notarielle oder gerichtliche Beglaubigung der Unterschriften auf dem Kaufvertrag (und, falls vorhanden, auf der Pfandbestellungsurkunde) gilt eine nach Wert gestaffelte Gebühr (Tarifpost 11 lit. a GGG) plus ein wertunabhängiger Zuschlag von 24 € pro Beglaubigung.
6. Vertragserrichtung (Anwalt/Notar) — marktüblich 1–3 %
Kein gesetzlich fixierter Satz: die Kosten für die Ausarbeitung des Kaufvertrags durch Rechtsanwalt oder Notar liegen laut oesterreich.gv.at bei „approximately 1-3 percent of the purchase price” und richten sich nach den Honorarrichtlinien der jeweiligen Kammer oder einer Pauschalvereinbarung.
7. Maklerprovision — gesetzlicher Höchstsatz, dreistufig
Nur falls ein Makler beauftragt wurde: der gesetzliche Höchstsatz liegt bis 36.336,42 € Kaufpreis bei 4 %, zwischen 36.336,43 € und 48.448,51 € bei einem Fixbetrag von 1.453,46 €, darüber bei 3 % — jeweils zuzüglich 20 % USt. Details im Artikel „Maklerprovision: der gesetzliche Höchstsatz“.
Zusammenfassung
| Posten | Satz/Betrag | Typ |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 3,5 % (Kauf) | gesetzlich fix |
| Grundbucheintragung Eigentum | 1,1 % | gesetzlich fix |
| Grundbucheintragung Pfandrecht | 1,2 % | gesetzlich fix (nur bei Finanzierung) |
| Grundbuch-Eingabengebühr | 61 € (+24 € ohne e-Rechtsverkehr) | gesetzlich fix |
| Beglaubigung | gestaffelt + 24 € | gesetzlich fix |
| Vertragserrichtung | 1–3 % | marktüblich |
| Maklerprovision | bis 4 % (gestaffelt) + 20 % USt | gesetzlicher Höchstsatz |
Für eine vollständige Berechnung mit allen Posten auf Basis Ihres Kaufpreises nutzen Sie den Kaufnebenkosten-Rechner.
Datenquelle: Gerichtsgebührengesetz (GGG), Fassung 30.08.2026; oesterreich.gv.at.